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Donnerstag, 22. Januar 2015, 15:42

Ablehnung Kostenübernahme Brücke/Implantat

Hallo Sascha,

ich bin schon seit Jahren bei der Zusatzversicherung CSS. Ich hatte nie große Dinge dort zu regeln und wenn etwas anlag war ich immer sehr zufrieden ..... bis jetzt : eine sehr alte Brücke - so etwa 25-30 Jahre alt - hat wegen Materialermüdung ihren Geist aufgegeben und ein Stückchen von ihr ist abgebrochen. Ein Zahn mußte gezogen werden und ich mußte mir ein Implantat setzten lassen über welches eine neue Brücke gebaut wird. Eigenkostenanteil 2.800.- €.

Die CSS Versicherung hat sich vom Zahnarzt diverse Formulare ausfüllen lassen und anschließend noch über Jahre eine Kopie der Patientenakte angefordert.
Ergebins: Ablehnung der Kostenübernahme -- Begründung: Vor Versicherungsabschluss hätte der Zahnarzt darüber nachgedacht, dass an dem einen (jetzt gezogen) Zahn eine Wurzelbehandlung vielleicht angezeigt wäre. Man wolle jedoch noch 1/2 Jahr warten.Danach ist keine Behandlung erfolgt. Somit läge eine festgestellt Behandlungsbedürftigkeit vor Versicherungsbeginn vor und man würde daher die Kostenübernahme ablehnen.

Keine Ahnung, ob der Zahnarzt damals darüber nachgedacht hat und wenn er nichts gemacht hat, dann war es wohl auch nicht notwendig.
Die Brücke ist wie gesagt wegen der Materialermüdung defekt geworden und nicht, weil ein Zahn defekt war.

Was kann ich jetzt machen ?
Die Schlichtungsstelle anrufen --- mir einen Anwalt nehmen ?? Oder sogar die Versicherung wegen dem Schadensfall (frislos ?) kündigen ? Ich habe irgendwie gerade nicht so 2.800.- € rumliegen und muß wohl die Behandlung auf Raten zahlen. Da würde ich durch die Kündigung quasi schon mal monatlich 50.- € finanzieren.

Es wäre ganz toll, wenn Du mir helfen könntest -- Besten Dank schon im Voraus !!

Dietmar

Sascha Huffzky

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Wohnort: Aalen

Beruf: Versicherungsspezialist im Bereich Zahnzusatzversicherungen

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Donnerstag, 22. Januar 2015, 16:12

Ablehnung Kostenübernahme Brücke/Implantat - Klarstellung gegenüber der Versicherung

Hallo Dietmar,

ich verstehe was bei dir vorgefallen ist. In der Regel reagieren die Versicherer immer so, da Sie eine vorige Behadlungsbedürftigkeit vor Vertragsabschluss gefunden haben und es dann grundsätzlich ablehnen.
In deinem Fall ist es aber anders, davon wissen wir, jedoch die CSS Versicherung nicht. Also müssen wir die Situation der CSS Zahnzusatzversicherung schildern.

Der Zahnarzt uns hierbei helfen, nur dieser kann die Klarstellung erbringen und den damaligen Eintrag begründen. Er müsste hierbei klar stellen, dass die notwendigkeit einer Wurzelbehandlung nicht erfoderlich war und daher die Behandlung nicht durchgeführt hat.Zugleich muss er erwähnen, dass die Brücke defekt war und nicht der Zahn.

Ich hab nur eine Frage an dich, war bei dem jetzt gezogenen Zahn zuvor die Brücke drauf, sprich hat die Brücke den gezogenen Zahn ersetzt?

Gruß
Sascha

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Donnerstag, 22. Januar 2015, 19:14

Danke für die schnelle Antwort !

Hallo Sascha

und zunächst einmal besten Dank für die unglaublich schnelle Antwort !

Die damals "angedachte " Wurzelbehandlung des nun gezogegen Zahns muß übrigens deutlich mehr als 5 Jahre zurück liegen.

Ja, auf dem gezogenen Zahn war vorher die Brücke drauf. Und wenn ich es richtig verstanden habe, dann ergibt sich so eine Materialermüdung nicht von gestern auf gleich, sodass es sich für den Zahn nicht mehr gelohnt hat, ihn dauerhaft zu erhalten, zumal der andere Brückenträger dadurch auch angegriffen war.

Plastischer geschildert: Nennen wir die Zähne mal A B C D
- Die Brücke ging von B auf D, C war die überbrückte Lücke
- B wurde gezogen, der andere Brückenpfeiler D blieb erhalten
- nun: Implantat auf die ehemalige Lücke C und von da Brücke auf A

By the way:
Haben die von der AXA-Versicherung eigentlich einen Telephaten im Haus sitzen oder woher wissen die, dass ich bei CSS versichert bin und Probleme habe ?
Heute kam mit der Post von AXA ein Angebot im Vergleich zur CSS:
Statt Beitrag Statt Beitrag CSS 56.- € nur 35 .- € --- keine Wartezeiten -- nahtlose Anbindung -- nahezu gleiche Leistung.
Ich denke, das werde ich mal annehmen, denn der Versicherungsfall bei der CSS und somit auch der Versicherungsschutz ist ja vor Neuabschluss eingetreten.
Oder gibt´s da Probleme die ich nicht sehe ?

Nochmals Danke an Dich !!

LG Dietmar

Sascha Huffzky

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Freitag, 23. Januar 2015, 11:28

Ablehnung Kostenübernahme und AXA Mitarbeiter sind Hellseher

Hallo Dietmar,

das ist gut mit der AXA Versicherung, dass erklär ich dir im Nachgang.

Zu dem fehlenden Zahn. Wir müssten der CSS Versicherung erklären, dass bei der Entnahme der Brücke in erster Linie die Brücke defekt war. Durch die Entnahme hat sich heraus gestellt, dass der Zahn B defekt ist und raus muss. Zugleich muss bei der zuvor angeratene Wurzelbehandlung erklärt werden, dass diese nicht zum Tragen gekommen ist, weil dieser Zahn B sich wieder beruhigt hat und daher die Behandlungsbedürftig entfallen ist.

Dadurch dass die CSS Versicherung etwas mit einer angeraten Wurzelbehandlung gefunden hat, ist Sie erstmals Leistungsfrei, weil offene Behandlungen vor Versicherungsbeginn immer ausgeschlossen sind.
Der Zahnarzt ist jetzt in der Bringschuld, dass der Zahn B zum Abschlusszeitpunkt keine Behandlung benötigte und eine Behandlung auch nicht absehbar war.

Im Bezug der AXA Versicherung, es sind keine Hellseher. Sie werden in der Regel bei der CSS Versicherung über einen Makler betreut und dieser hat wegen der Beitragserhöhung bei der CSS Versicherung einen Sondertarif der AXA Versicherung erhalten "als Wechselangebot". Was aber in deinem Fall nicht gut wäre, weil die Behandlung trotzdem als offen gilt und leider bei der AXA Versicherung ebenfalls nicht abgesichert wäre.

Fazit:
Wir benötigen unbedingt ein Schriftstück vom Zahnarzt, dass die Behandlung am Zahn B nicht behandlungsbedürftig zum Abschlusszeitpunkt war und dieser erst bei der Entnahme der defekten Brücke sich herausgestellt hat. Wenn der Hergang doch anders war bzw. die Behandlung wirklich noch aus Stand, dann haben wir ein Problem, weil die Versicherung in diesem Fall richtig gehandelt hat und wir vor Gericht keine Chance haben.

Die CSS Versicherung muss trotzdem bei einer defekten Brücke erstatten, weil die Brücke nicht aufgrund des Zahns B entfallen ist. So muss sich die Versicherung anteilig für die Brücke sich beteiligen.

Gruß
Sascha

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Freitag, 23. Januar 2015, 13:11

Supergut DANKE !

Hallo Sascha,
prima, klasse und und einfach DANKE !!! Du hast mir sehr geholfen !
Dir ein schönes Wochenende !

Dietmar

Sascha Huffzky

Super Moderator

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Beruf: Versicherungsspezialist im Bereich Zahnzusatzversicherungen

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6

Freitag, 23. Januar 2015, 15:07

Gutes Gelingen

Hallo Dietmar,

vielen Dank.

Ich wünsch dir ebenfalls ein schönes Wochenende.

Beste Grüße
Sascha