Hallo Martin,
ich versteh deinen Missmut gegenüber deinem
Zahnarzt , aber der
Zahnarzt hat es nicht Negativ gemeint und vorallem die
Württembergische Zahnzusatzversicherung ist sehr gut.
Es kann eigentlich nur daran liegen, dass dein
Zahnarzt eventuell einen höreren Höchstsatz verwendet hat oder dass die
Zahnversicherung erst seit kurzem besteht, sprich die Leistungsstaffel (Begrenzung in den ersten Jahren) hat es begrenzt. Es kann natürlich auch sein, dass die Behandlung schon vor Versicherungbeginn schon bekannt war. Vielleicht kannst du mir sagen, was genau in der Auflistung steht bzw. was Ausgeschlossen wurde.
Grüsse
Sascha Huffzky