Hallo Stefan,
vielen Dank für deine Anfrage. Entschuldige, dass ich mich jetzt erst melde.
Zur CSS Versicherung muss ich kurz nochmals erwähnen, dass sie mit Ihrem Tarif TOP + ZE, sowie dem Nachfolger Tarif Premium eine bestimmte Zielgruppe zusätzlich angesprochen hat.
Bei dieser Zielgruppe handelt es sich um Kunden, die eine sehr hohe Rechnung zu erwarten hatten. Viele Kunden waren über eine unbegrenzte Erstattung nach der 8 monatigen Wartezeit sehr angetan und haben es natürlich auch genutzt. So wurde zwar die CSS Versicherung bekannt, jedoch haben Sie nicht die Folgen berücksichtigt. Ich selbst habe vor langer Zeit mit der CSS Versicherung bzw. mit dem ehemaligen Vorstand der CSS Versicherung gesprochen, dass sie hierbei die bestehenden Kunden schützen müssen, jedoch war Ihnen das Alleinstellungsmerkmal wichtiger. Somit sind weiterhin die Kunden mit Rechnungen von 15.000 € - 32.000 € nach dem Ablauf von 8 Monaten Wartezeit gekommen.
Die Zahlungsmoral hat sich aufgrund der speziellen Kunden mit hohen Rechnungen geändert. Die CSS Versicherung hat daraufhin, jeden Kunden in eine genaue Prüfung gesetzt, die sogenannte VVA-Prüfung (vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung). Hier werden die Karteikarten von den jeweiligen Zahnärzten angefordert und geprüft, ob die ausstehende Behandlung vor Versicherungsbeginn bekannt war und die angegebenen Angaben im Antrag gestimmt haben. Wenn der Zahnarzt zum Beispiel einen Zahn auf Beobachtung gestellt hat, ist dieser laut Versicherungsgesetzt bzw. AVB ausgeschlossen, weil der Zahn als offene Behandlung gilt. Manche Zahnärzte notieren Behandlungen, obwohl sie diese noch nicht als Behandlungsnotwendig empfinden. Die CSS Versicherung sieht aber in der Karteikarte nur, dass eine Behandlung notwendig ist und lehnt die Erstattung ab.
So entstehen nach mäßigen Erfolgen der Rückerstattung solche Fernsehausstrahlungen. Eigentlich muss der Zahnarzt hierbei eine Stellungnahme für die CSS Versicherung erstellen, dass dieser zum damaligen Zeitpunkt nicht Behandlungsbedürftig war und begründen, warum er diese Behandlung eingetragen hat bzw. nicht behandelt hat.
Zu dem Thread zur Allianz Versicherung. Wenn du vor ca. 7 oder 8 Jahren die Versicherung abgeschlossen hast, war das damalig bestimmt die Nummer 1 für die Zähne. Als Leistungsumfang sind Kronen, Stiftzähne und Brücken zu einem geringen Prozentsatz abgesichert gewesen. Zusätzlich wurde hier eine Altersrückstellung für die Zukunft bzw. geringere Beiträge fürs hohe Alter erstellt. Diese kommen in den meisten Fällen nicht zum Tragen, weil heute mindestens die Zahnreinigung, Implantate, Inlays und Kunststofffüllungen mit abgesichert sein sollte (mit einer hohen Erstattung von 85-100%). Weil der alte Tarif nicht ausreichend leistet, will man diesen natürlich wechseln. Die Allianz als Beispiel, sagt die Anrechnungszeit kann man nicht mitnehmen, weil der neue Tarif hochwertiger ist. Was passiert mit der Altersrückstellung (sprich die zu viel gezahlten Beiträgen), sie gehen verloren und man hat um sonst zu viel gezahlt.
Wir können dir auf jeden Fall den passenden Tarif raus suchen, jedoch solltest du bei uns kurz anrufen.
Wir benötigen genaue Daten zur Suche des Tarifs, so nehmen wir deine gesundheitlichen Daten und persönlichen Daten (Geburtsdatum) auf und können daraufhin den besten Tarif für dichraussuchen.
Wir haben speziell für CSS Wechselkunden - besondere bzw. verbesserte Tarife.
Unsere kostenfreie Rufnummer lautet: 0800 – 400 100 10 (darfst mich auch gerne persönlich verlangen
)
Grüße
Sascha